Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese AGB gelten für alle Verträge über den Zugang zu und die Nutzung des Software-as-a-Service-Dienstes Avantwerk Legal AI, den Bennovate sp. z o.o. (im Folgenden: „Anbieter") Unternehmer (§ 14 BGB) anbietet (im Folgenden: „Kanzlei" oder „Kunde"). Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu (§ 305 Abs. 1 BGB).

Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Anbieters zustande — durch Registrierung, Klick auf eine Schaltfläche oder schriftliche Bestellung. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB an.

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung des Dienstes ausgeschlossen. Der Dienst richtet sich ausschließlich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsgesellschaften und sonstige in Deutschland tätige Kanzleien.

2. Leistungsbeschreibung

Der Anbieter stellt der Kanzlei Avantwerk Legal AI als webbasierte Software-as-a-Service-Plattform zur Verfügung. Der Dienst unterstützt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der Aktenbearbeitung, der Erstellung von Schriftsatzentwürfen, der Sachverhaltswürdigungsanalyse und weiteren Arbeitsabläufen in der anwaltlichen Praxis — stets nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung auf avantwerk.de/features.

2.1 Local-First-Architektur

Der Dienst ist als Local-First-Plattform konzipiert: Akteninhalte, Mandantendaten und verschwiegenheitspflichtige Unterlagen verbleiben auf dem Endgerät der Kanzlei. Der Anbieter empfängt, verarbeitet oder speichert diese Inhalte nicht. Näheres im Auftragsverarbeitungsvertrag.

2.2 BYOK-Option (Enterprise)

Enterprise-Kunden können ihren eigenen API-Schlüssel eines von ihnen gewählten KI-Anbieters einbinden (Bring Your Own Key — BYOK). In diesem Fall erbringt der gewählte KI-Anbieter Verarbeitungsleistungen als eigener Auftragsverarbeiter des Kunden; der Anbieter ist an diesem Verhältnis nicht beteiligt. Token-Kosten werden dem Kunden direkt vom KI-Anbieter in Rechnung gestellt.

2.3 HITL-Vorbehalt

Sämtliche KI-Ausgaben des Dienstes sind Entwürfe. Jede Ausgabe erfordert die inhaltliche Prüfung, Bearbeitung und Freigabe durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt, bevor sie verwendet oder an Mandanten oder Gerichte weitergegeben wird. Der Anbieter schuldet keine Rechtsberatung; der Dienst ist ein Werkzeug zur Unterstützung — nicht zur Ersetzung — der anwaltlichen Entscheidungstätigkeit. Dies entspricht dem Gebot der anwaltlichen Kontrolle gemäß § 43a Abs. 2 BRAO sowie dem BRAK-Leitfaden für den Einsatz von KI in der Anwaltschaft (Dezember 2024).

3. Testphase

Der Anbieter kann einen unentgeltlichen Testzeitraum (im Folgenden: „Testphase") anbieten. Für die Testphase gilt Folgendes:

  1. Die Testphase beginnt mit der Aktivierung des Testkontos und endet automatisch nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums.
  2. Während der Testphase kann die Funktionalität eingeschränkt sein.
  3. Der Anbieter kann die Testphase jederzeit beenden oder einschränken.
  4. Haftungsansprüche aus der Nutzung des Dienstes während der Testphase sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  5. Nach Ablauf der Testphase ohne Übergang in ein Abonnement werden Testdaten innerhalb von 30 Tagen gelöscht.

4. Vergütung

4.1 Abonnementstufen und Preise

Die Vergütung richtet sich nach der gewählten Abonnementstufe. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß der Preisseite auf anwalt.avantwerk.de:

StufePreis je Platz / MonatBesonderheiten
Launch€ 120Zeitlich befristeter Startpreis; kehrt zum Standardpreis zurück, sobald das Startfenster schließt (Datum wird rechtzeitig bekannt gegeben).
Starter€ 250Standardpreis; ca. 100 KI-Aktionen/Monat/Platz. 1–2 Plätze.
Practice€ 600Ca. 300 KI-Aktionen/Monat/Platz. Mindestabnahme: 3 Plätze.
Enterpriseab € 700 (jährlich)BYOK; unbegrenzte KI-Aktionen; persönliches Onboarding. Preis auf Anfrage.

Der Launch-Startpreis ist zeitlich befristet und kein dauerhaftes Angebot. Es bestehen keine Kohorten oder Lebenszeit-Preisgarantien; der Preis kehrt zum Standardpreis zurück, sobald das Startfenster schließt.

4.2 Jahresvorauszahlung

Bei jährlicher Vorauszahlung gewährt der Anbieter einen Nachlass in Höhe von zwei Monatsgebühren (d. h. der Jahrespreis entspricht 10 Monatsgebühren). Die Vorauszahlung ist nicht rückerstattbar, es sei denn, der Anbieter beendet den Vertrag außerordentlich aus einem dem Kunden nicht zurechenbaren Grund.

4.3 Umsatzsteuer — Reverse-Charge

Der Anbieter hat seinen Sitz in Polen (EU). Für grenzüberschreitende B2B-Leistungen innerhalb der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG (Umsatzsteuergesetz) in Verbindung mit Art. 196 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL, Richtlinie 2006/112/EG). Die Kanzlei schuldet als Leistungsempfängerin die Umsatzsteuer selbst und meldet diese in ihrer Umsatzsteuervoranmeldung an. Der Anbieter weist auf Rechnungen keine deutsche Umsatzsteuer aus. Die Kanzlei ist für die korrekte steuerliche Behandlung auf ihrer Seite verantwortlich.

Voraussetzung für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens ist, dass die Kanzlei dem Anbieter ihre gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) mitteilt und dass diese im VIES-System der Europäischen Kommission als gültig bestätigt wird.

4.4 Fälligkeit und Zahlungsverzug

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Der Anbieter behält sich vor, bei anhaltenden Zahlungsrückständen den Zugang zum Dienst zu sperren.

5. Laufzeit und Kündigung

5.1 Laufzeit

Der Vertrag läuft für die bei Abschluss vereinbarte Mindestlaufzeit (monatlich oder jährlich) und verlängert sich danach automatisch um jeweils die gleiche Laufzeit, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.

5.2 Ordentliche Kündigung

Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeitperiode schriftlich (E-Mail an legal@avantwerk.com) kündigen.

5.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn die Kanzlei fällige Vergütungsansprüche trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht erfüllt oder den Dienst in einer Weise nutzt, die gegen anwendbares Recht oder Berufsrecht verstößt.

5.4 Folgen der Kündigung

Nach Beendigung des Vertrags endet der Zugang der Kanzlei zum Dienst. Da Akteninhalte ausschließlich lokal gespeichert sind, sind diese von der Kanzlei selbst zu archivieren. Kontodaten werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen behandelt (vgl. Datenschutzerklärung Ziffer 9).

6. Pflichten der Kanzlei

Die Kanzlei verpflichtet sich:

  1. den Dienst ausschließlich für rechtmäßige berufliche Zwecke im Einklang mit dem anwaltlichen Berufsrecht (§ 43a BRAO, BORA) zu nutzen;
  2. Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und unbefugte Nutzung unverzüglich zu melden;
  3. dem Anbieter eine gültige USt-IdNr. mitzuteilen;
  4. die Verarbeitungsgrenzen des HITL-Vorbehalts (Ziffer 2.3) einzuhalten und keine KI-Ausgaben ohne anwaltliche Prüfung zu verwenden;
  5. keine automatisierten Massenanfragen oder Reverse-Engineering-Maßnahmen gegen den Dienst einzusetzen.

7. Verfügbarkeit und Wartung

Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99,0 % im Monatsdurchschnitt an, wobei planmäßige Wartungsfenster nicht eingerechnet werden. Planmäßige Wartungsarbeiten werden mit mindestens 48 Stunden Vorankündigungsfrist bekannt gegeben. Eine Verfügbarkeitsgarantie im Sinne einer Leistungszusage wird durch diese Ziffer nicht begründet.

8. Geistiges Eigentum

Alle Rechte an dem Dienst, der zugrundeliegenden Software, den Modellen, der Benutzeroberfläche und der zugehörigen Dokumentation verbleiben beim Anbieter. Der Anbieter räumt der Kanzlei für die Dauer des Abonnements ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf die vereinbarte Anzahl von Plätzen beschränktes Nutzungsrecht an dem Dienst ein. Die Kanzlei erhält keinerlei Rechte an der Software, die über dieses Nutzungsrecht hinausgehen.

KI-Ausgaben, die der Dienst auf Grundlage der von der Kanzlei eingebrachten Inhalte erzeugt, stehen der Kanzlei zu; der Anbieter beansprucht hieran keine Rechte.

9. Haftung

9.1 Haftungsmaßstab

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen (§§ 276, 278 BGB).

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

9.2 Haftungsausschluss für KI-Ausgaben

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Verwertbarkeit von KI-Ausgaben des Dienstes. KI-Ausgaben sind stets Entwürfe, die der anwaltlichen Prüfung bedürfen (HITL-Vorbehalt, Ziffer 2.3). Die Entscheidungsverantwortung verbleibt stets bei der Kanzlei als zugelassenem Rechtsdienstleister.

9.3 Haftungsausschluss für lokale Daten

Da Akteninhalte und Mandantendaten ausschließlich auf dem Endgerät der Kanzlei gespeichert werden, trägt die Kanzlei die alleinige Verantwortung für deren Sicherung, Integrität und Sicherheit. Der Anbieter haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder unbefugten Zugriff auf lokal gespeicherte Daten.

9.4 Gesamthaftungsobergrenze

Für alle sonstigen Schäden, die nicht unter Ziffer 9.1 Satz 1 fallen, ist die Gesamthaftung des Anbieters je Vertragsjahr auf den vom Kunden in den vorangegangenen 12 Monaten tatsächlich gezahlten Gesamtbetrag beschränkt.

10. Datenschutz

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag, die Bestandteil dieser AGB sind.

11. Änderungen der AGB

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Änderungen werden der Kanzlei mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Widerspricht die Kanzlei der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsankündigung, gilt die Änderung als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird in der Ankündigungs-E-Mail ausdrücklich hingewiesen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB und den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das am Sitz des Anbieters in Polen oder, nach Wahl des Anbieters, das am Sitz der Kanzlei in Deutschland zuständige Gericht. [ZU PRÜFEN: Gerichtsstandsklausel — Abstimmung mit dem zuständigen Rechtsbeistand erforderlich, insbesondere hinsichtlich der Wirksamkeit nach § 38 ZPO bei B2B-Verträgen mit internationalem Bezug.]

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).