Cookie-Richtlinie

1. Was sind Cookies?

Cookies sind kleine Textdateien, die ein Webserver auf Ihrem Endgerät speichert. Ähnlich funktionierende Technologien — wie Local Storage, Session Storage und IndexedDB — können Informationen ebenfalls auf dem Endgerät speichern. Im Folgenden werden all diese Technologien gemeinsam als „Cookies" bezeichnet, sofern keine Differenzierung erforderlich ist.

Gemäß § 25 Abs. 1 TDDDG ist das Speichern von Informationen auf dem Endgerät des Nutzers oder der Zugriff auf dort gespeicherte Informationen nur mit vorheriger, informierter und freiwilliger Einwilligung zulässig, es sei denn, eine der gesetzlichen Ausnahmen des § 25 Abs. 2 TDDDG greift (technisch zwingend notwendige Cookies).

2. Kategorien von Cookies

2.1 Technisch notwendige Cookies

Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (keine Einwilligung erforderlich); Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) für angemeldete Nutzer.

Technisch notwendige Cookies sind unbedingt erforderlich, um die grundlegenden Funktionen der Website und des Dienstes zu gewährleisten. Sie können nicht abgelehnt werden, da die Website ohne sie nicht ordnungsgemäß funktioniert.

Cookie / SpeicherZweckSpeicherdauer
session_idSitzungsauthentifizierung für angemeldete NutzerSitzungsende
csrf_tokenSchutz vor CSRF-AngriffenSitzungsende
IndexedDB (BYOK-Schlüsselspeicher)Lokale Verschlüsselung des KI-Anbieter-Schlüssels im BrowserBis zur manuellen Löschung durch den Nutzer
LocalStorage (Nutzerpräferenzen)Lokale UI-Einstellungen (Sprache, Thema)Unbegrenzt (lokal)
aw_cookie_consent (LocalStorage)Speicherung des Einwilligungsstatus — erforderlich, damit das Banner nicht wiederholt erscheint und die getroffene Wahl respektiert wirdDauerhaft bis zur Änderung oder Löschung durch den Nutzer (kein Ablaufdatum)

2.2 Funktionale Cookies

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 TDDDG (Einwilligung erforderlich).

Wir setzen derzeit keine reinen Funktions-Cookies ein, die über technisch notwendige Cookies hinausgehen. Sprachpräferenzen und sonstige UI-Einstellungen werden als technisch notwendige LocalStorage-Einträge gespeichert (s. Abschnitt 2.1).

2.3 Analyse-Cookies

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 TDDDG (Einwilligung erforderlich).

Soweit Analytik auf dieser Website aktiviert ist, setzen wir Google Analytics 4 (GA4) ein, einen Webanalysedienst der Google Ireland Limited (Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland). Das GA4-Skript (gtag.js, bereitgestellt von googletagmanager.com) lädt ausschließlich nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung durch Klick auf „Alle akzeptieren"; vor Einwilligung werden weder das Skript geladen noch Daten an Google übertragen — auch kein cookieloser Vorab-Ping, kein Consent-Mode-Vorabsignal. Ist die Google Analytics-Mess-ID für diese Website noch nicht gesetzt, entsteht auch nach erteilter Einwilligung kein Analytics-Code auf der Seite.

Konfiguration: keine Werbepersonalisierung, keine Google-Signals-Aktivierung, keine Speicherung von IP-Adressen für EU-Traffic; Ereignisdaten-Aufbewahrungsfrist bei Google maximal 14 Monate.

CookieZweckSpeicherdauer
_gaGoogle Analytics 4 — eindeutiger Browser-Identifier zur Unterscheidung von Nutzern; Grundlage für die Verhaltensanalyse auf dieser WebsiteBis zu 2 Jahre
_ga_<Container-ID>Google Analytics 4 — sitzungsspezifischer Zustand für den jeweiligen GA4-Container (Mess-ID)Bis zu 2 Jahre

2.4 Marketing-Cookies

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 TDDDG (Einwilligung erforderlich).

Wir setzen derzeit keine Marketing-Cookies oder Tracking-Pixel auf dieser Website ein. Sollten wir dies zukünftig tun, werden wir diese hier ausweisen und Ihre Einwilligung einholen.

3. Anforderungen an eine wirksame Einwilligung

Eine Einwilligung in nicht notwendige Cookies ist gemäß Art. 4 Nr. 11 DSGVO, Art. 7 DSGVO und den EDSA-Leitlinien 05/2020 nur wirksam, wenn sie:

Das auf dieser Website eingesetzte Einwilligungsbanner bietet zwei gleichgewichtig gestaltete Schaltflächen — „Alle akzeptieren" und „Nur notwendige Cookies". Da Google Analytics 4 derzeit die einzige nicht notwendige Kategorie auf dieser Website ist, entspricht die Wahl „Alle akzeptieren" einer zweckspezifischen Einwilligung in Analyse-Cookies gemäß diesem Abschnitt; die Wahl „Nur notwendige Cookies" ist deren gleichwertige Ablehnung.

4. Verwaltung Ihrer Cookie-Einstellungen

Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre Cookie-Einstellungen zu verwalten:

  1. Cookie-Einwilligungsbanner: Bei Ihrem ersten Besuch wählen Sie zwischen „Alle akzeptieren" (schließt Google Analytics 4 ein) und „Nur notwendige Cookies". Da Analytik die einzige nicht notwendige Kategorie auf dieser Website ist, entspricht diese Wahl einer vollständigen Kategorienverwaltung. Ihre Einwilligungsentscheidung wird in aw_cookie_consent (LocalStorage) gespeichert und bleibt dauerhaft gültig, bis Sie sie über den Link „Cookie-Einstellungen" in der Fußzeile ändern oder widerrufen.
  2. Browser-Einstellungen: Sie können Cookies in Ihrem Browser löschen oder blockieren. Beachten Sie, dass die Deaktivierung technisch notwendiger Cookies die Funktionsfähigkeit der Website beeinträchtigen kann. Anleitungen für gängige Browser finden Sie in den Einstellungen Ihres Browsers unter „Datenschutz" oder „Cookies".
  3. Widerruf: Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit durch Klick auf „Cookie-Einstellungen" (Fußzeile) oder durch Schreiben an dpo@avantwerk.com widerrufen. Bei Wahl von „Nur notwendige Cookies" nach zuvor erteilter Einwilligung wird das Google Analytics-Tag deaktiviert (ga-disable) und die _ga*-Cookies werden im Browser gelöscht. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin auf Grundlage der Einwilligung erfolgten Verarbeitung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

5. BYOK-Schlüsselspeicher (kein Cookie)

Der BYOK-API-Schlüssel des Kunden wird im IndexedDB des Browsers gespeichert und lokal verschlüsselt. Dabei handelt es sich nicht um ein Cookie im traditionellen Sinne; der Schlüssel verlässt jedoch nie das Endgerät des Kunden und wird nicht an Server des Anbieters übertragen. Dies ist eine bewusste datenschutzfreundliche Designentscheidung gemäß Art. 25 DSGVO (Privacy by Design). Diese Speicherung ist technisch notwendig für die BYOK-Funktion und bedarf keiner gesonderten Cookie-Einwilligung.

6. Drittanbieter und Datenübermittlung in Drittländer

Soweit wir auf dieser Website Drittanbieter-Dienste einbinden, werden diese hier vollständig aufgeführt. Aktuell binden wir folgenden externen Dienst ein:

Google Analytics 4

EWR-Vertragspartner: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Infrastrukturdienstleister: Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Teile der Verarbeitung erfolgen auf Servern in den USA und damit in einem Drittland i.S.d. Art. 44 DSGVO.

Zweck: Analyse des Nutzerverhaltens (Seitenaufrufe, Verweildauer, Navigationsverhalten) ausschließlich in aggregierter Form zur Verbesserung dieser Website.

Rechtsgrundlage für die Drittlandübermittlung: Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für das EU-US Data Privacy Framework vom 10. Juli 2023 (Beschluss (EU) 2023/1795, ABl. L 231/118) und/oder Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO (Kommissionsentscheidung vom 4. Juni 2021, C(2021) 3972 final). Google LLC ist im DPF-Rahmen zertifiziert.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch Google finden Sie in der Google-Datenschutzerklärung.

7. Änderungen dieser Cookie-Richtlinie

Wir können diese Cookie-Richtlinie aktualisieren, wenn wir neue Cookies einsetzen oder bestehende ändern. Wesentliche Änderungen werden im Cookie-Einwilligungsbanner angezeigt und erfordern ggf. eine erneute Einwilligung.

8. Kontakt

Bei Fragen zu dieser Cookie-Richtlinie wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner für Datenschutz (Bartłomiej Kubas): dpo@avantwerk.com.