KI kann Fundstellen erzeugen, die plausibel aussehen und dennoch falsch sind. Avantwerk behandelt die Fundstellenprüfung deshalb als Exportkontrolle: nicht als Versprechen, dass ein Modell immer richtig liegt.

Was das Produkt prüft

Als deutsche Entscheidungszitate erkannte Fundstellen erhalten automatisch einen [ZU PRÜFEN]-Vermerk; der reguläre Export bleibt bis zur anwaltlichen Bestätigung gesperrt, sofern keine namentlich protokollierte Freigabe trotz offener Prüfung erfolgt.

Für Deutschland wird kein Rechtsprechungsregister automatisch abgefragt. NeuRIS befindet sich nach eigener Angabe in der Testphase und weist einen unvollständigen Datenbestand auf. Erkannte Aktenzeichen erhalten deshalb einen Link zur amtlichen Entscheidungssuche für die manuelle Prüfung. Ein fehlender Nachweis bedeutet nicht, dass die Entscheidung nicht existiert.

Gesetzesfundstellen folgen einem eigenen Weg. Sie werden zur Prüfung mit dem amtlichen Angebot Gesetze im Internet verknüpft. Eine Rechtsprechungsdatenbank könnte weder die aktuelle Fassung einer Norm noch deren Anwendbarkeit auf den Sachverhalt bestätigen.

Wo die Kontrolle greift

Die Kontrolle läuft vor Export und Unterzeichnung im Produkt. Ein nicht erkannter, nicht bestätigter oder noch offener Verweis hält den regulären Vorgang an. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann den Entwurf trotz Warnung freigeben; dafür werden Name, offene Fundstellen und Entscheidung im Mandatsprotokoll festgehalten.

Die Software bestätigt keine rechtliche Aussage. Sie macht offene Prüfungen sichtbar und dokumentiert den Umgang damit. Relevanz, Aktualität, Gewicht und richtige Verwendung einer Fundstelle bleiben die fachliche Entscheidung der Anwältin oder des Anwalts.

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