Jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt, der ein KI-Werkzeug für die Kanzlei bewertet, stellt dieselbe Frage — meistens etwas zu spät: Wenn ich diese Akte in das Programm eingebe, wo landet sie eigentlich?
Das ist die richtige Frage. Die meisten Anbieter beantworten sie schlecht. Oder gar nicht.
Die Pflicht, die nicht verhandelbar ist
Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ist in Deutschland keine berufsethische Empfehlung. Sie ist eine gesetzliche Kernpflicht: § 43a Abs. 2 BRAO verpflichtet jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit über alles, was ihr oder ihm in Ausübung des Berufs bekannt geworden ist. Diese Pflicht ist strafbewehrt — § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) macht den unbefugten Offenbarungsakt zu einer Straftat, unabhängig davon, ob ein Schaden entstanden ist.
§ 2 BORA konkretisiert, wie die Pflicht in der täglichen Praxis zu leben ist. Schutzgegenstand ist nicht nur der Inhalt eines Mandatsgesprächs — geschützt ist schon die Tatsache, dass überhaupt ein Mandatsverhältnis besteht.
Diese Pflicht endet nicht an der Tür des Kanzleirechners. Sie gilt für jede Technologie, die eine Kanzlei einsetzt.
Zwei Architekturen — eine davon scheidet aus
Ein KI-Werkzeug für die Kanzlei ist auf eine von zwei Arten gebaut.
Erste Variante: Das Dokument verlässt Ihren Rechner. Es wird auf den Servern Ihres KI-Anbieters verarbeitet, dort zwischengespeichert, mitunter zur „Modellverbesserung" genutzt. Ihre Kontrolle endet in dem Moment, in dem Sie auf „Senden" klicken. Aus § 43a Abs. 2 BRAO-Sicht haben Sie in diesem Moment Ihrem KI-Anbieter Kenntnis von einem Mandatsgeheimnis verschafft — unabhängig davon, was die AGB versprechen.
Zweite Variante: Das Aktenmaterial verlässt Ihren Rechner nicht. Die Akte lebt in Ihrem Browser, auf Ihrem Gerät. Wenn Sie die KI beauftragen, entwirft oder analysiert — verlässt ausschließlich der konkrete Text, den Sie für genau diesen Schritt freigeben, das Gerät. Nichts sonst, nichts im Hintergrund. Bevor irgendein Inhalt einen KI-Aufruf erreicht, läuft eine Prüfschranke im Browser selbst: ein Verschwiegenheits-Gate, das bei Mandatssachen hard-blocked — also nicht warnt, sondern sperrt.
Der Unterschied zwischen beiden Varianten ist keine Funktionslücke. Er ist die Antwort auf die Rechtspflicht.
Was „browserlokal" in der Praxis bedeutet
Wenn die Akte im Browser liegt, gibt es keine Anbieterdatenbank mit Ihren Mandatsdaten, die gehackt, von einer Behörde angefragt oder schlicht vergessen zu löschen wäre. Die Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO ist architektonisch gesichert, nicht vertraglich versprochen.
Darüber hinaus: Namen und personenbezogene Daten der Mandantschaft werden im Browser entfernt, bevor ein KI-Aufruf abgeht, und lokal wiederhergestellt, sobald die Antwort eintrifft. Ihr KI-Anbieter erfährt nie, wer Ihre Mandantin oder Ihr Mandant ist.
Für die Berichtspflichten aus der BRAK-KI-Leitlinie (Dezember 2024) — Transparenz und Anwaltskontrolle als Grundbedingungen jedes KI-Einsatzes — dokumentiert das Werkzeug jeden KI-Aufruf revisionssicher in einer manipulationssicheren Hash-Kette. Ein Klick erzeugt das Begründungsprotokoll, das eine Aufsichtsbehörde verlangen könnte.
Die zweite versteckte Frage: Wessen Schlüssel ist es?
Hinter der Architektur-Frage liegt eine zweite: Wessen API-Schlüssel wird für den KI-Aufruf verwendet?
Beim verwalteten Schlüssel sitzt Ihr Anbieter in jedem Aufruf dazwischen. Beim Bring-your-own-key-Modell (BYOK) verwenden Sie Ihren eigenen Schlüssel direkt beim KI-Anbieter. Der Verbrauch wird Ihnen zu dessen Tarifen direkt berechnet, ohne Aufschlag. Der Weg zwischen Ihrem Gerät und dem Modell ist so kurz wie möglich — und liegt vollständig in Ihrer Hand.
Die Checkliste vor dem ersten echten Mandat
Bevor Sie eine Akte in ein KI-Werkzeug eingeben, stellen Sie folgende Fragen:
- Wo liegen Mandatsdaten zur Ruhezeit — auf meinem Gerät oder auf Servern des Anbieters?
- Was genau verlässt mein Gerät bei jedem KI-Aufruf, und kann ich es vorher einsehen?
- Können verschwiegenheitspflichtige Dokumente gesperrt werden — nicht nur gekennzeichnet?
- Wer kann die Protokolle lesen, und kann ich einen vollständigen Nachweis exportieren?
Wenn ein Werkzeug diese Fragen nicht präzise beantwortet, setzen Sie voraus, dass alles das Gerät verlässt — und behandeln es entsprechend. Das ist keine Vorsichtsmaßnahme. Das ist die Konsequenz aus § 43a Abs. 2 BRAO.
Wir haben das Werkzeug nach diesem Maßstab gebaut — weil es der einzige ist, den eine sorgfältig arbeitende Kanzlei wirklich verteidigen kann.
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