Die unspektakuläre Wahrheit des Zivilprozesses ist, dass ein großer Teil davon das korrekte Ausfüllen von Schriftsätzen ist. Den Entwurf aus der Datenbank herunterladen, öffnen, Mandanten- und Gegnerdetails aus der Akte übertragen, den Klageantrag richtig formulieren, exportieren, unterschreiben, einreichen. Dasselbe für den nächsten Schriftsatz. Noch einmal für den übernächsten. Die intellektuelle Arbeit ist der Fall; die Reibung sind die Formulare.

Die Schriftsatz- und Vertragsbibliothek ist der Teil des Produkts, der die Reibung nimmt und Ihnen den Fall lässt.

ZPO-Schriftsätze, nativ

Die Bibliothek liefert die Prozessschriftsätze, die ein Zivilprozessanwalt Woche für Woche einreicht — Klageschrift, Klageerwiderung, Kostenfestsetzungsantrag, einstweilige Verfügung, Berufungsbegründung, Anträge nach § 139 ZPO, § 233 ZPO (Wiedereinsetzung), § 278 ZPO (Güteverfahren) — nativ für Deutschland. Nativ ist das operative Wort. Das sind keine generischen Vorlagenschichten mit deutschen Beschriftungen; es sind die tatsächlichen Schriftsätze dieser Jurisdiktion, verfasst so, wie ein Gericht hier sie erwartet.

Wenn Sie ein Formular öffnen, füllt es sich aus dem Mandat vor, das Sie bereits geöffnet haben. Name und Adresse der Mandantin, die Parteien, das Aktenzeichen — die Tatsachen, die Sie einmal erfasst haben — füllen die Felder, und der Entwurf bringt die einschlägigen ZPO-Anker zitiert inline mit, damit Sie sehen, warum ein Feld so lautet, wie es lautet. Dann lesen Sie, korrigieren, unterschreiben, reichen ein. Der Entwurf ist ein Ausgangspunkt, den ein Mensch fertigstellt — kein Schriftsatz, der sich selbst einreicht.

Workflows, die Schriftsätze verketten

Einzelne Schriftsätze sind die Einheiten; Mandate sind die Formen. Also liefert die Bibliothek auch Workflow-Entwurfshelfer, die Schriftsätze zu den Sequenzen verketten, die ein Fall tatsächlich durchläuft — Abmahnung, einstweilige Verfügung, Hauptsachenklage, Berufungsbegründung, Kostenfestsetzung. Sie wählen die Form, und der Workflow legt die Schritte in der richtigen Reihenfolge aus, jeder vorausgefüllt, jeder zum Prüfen bereit.

Das ist der Unterschied zwischen einem Formularbearbeiter und etwas, das von Menschen gebaut wurde, die die Sequenz selbst durchgelaufen haben. Ein Formularbearbeiter gibt Ihnen einen leeren Schriftsatz. Ein Prozessanwaltswerkzeug weiß, dass die Klageschrift selten allein reist.

Eigenvertretungsmodus

Es gibt einen Modus, der die gesamte Bibliothek für die Eigenvertretung in die Ich-Form wechselt, mit dem einschlägigen Kostenrahmen nach § 91 Abs. 2 ZPO für Eigenvertretung eingebaut, damit der Kostenansatz einer selbst vertretenen Partei den richtigen Rahmen widerspiegelt — keine Anwaltsvergütungsannahme, die hier fehl am Platz wäre. Eine kleine Sache, die in den meisten generischen Werkzeugen falsch ist, weil die meisten generischen Werkzeuge nie von jemandem gebaut wurden, der schon für einen eigenvertretenden Mandanten tätig war.

Anlagenbände für Verhandlungen

Für Verhandlungen erzeugt die Bibliothek Anlagenbände, die der einschlägigen Praxis zur Einreichung von Urkundenbeweisen entsprechen — Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, automatische Seitennummerierung, Seitenzahlenfußzeile. Die Teile der Anlagenbandzusammenstellung, die pure mechanische Sorgfalt sind, erledigt mechanisch — damit die Sorgfalt, die Ihnen bleibt, der Teil ist, der Urteilsvermögen braucht.

Warum „nativ" der ganze Anspruch ist

Wir sagen ausdrücklich, dass dies eine Schriftsatzbibliothek für Deutschland ist. Gerichtliche Formulare und Schriftsätze sind das jurisdiktionsgebundenste Artefakt im Recht — ein Schriftsatz aus dem falschen System ist nicht leicht falsch, er ist wertlos. Ein Werkzeug, das Ihnen „Gerichtsschriftsätze" anbietet, ohne zu sagen, welcher Gerichte, ist ein Werkzeug, das das Problem nicht so durchdacht hat, wie ein Rechtsanwalt es muss.

Von Rechtsanwälten für Rechtsanwälte bauen bedeutet, dass die Schriftsätze in dieser Bibliothek die sind, die Sie sonst heruntergeladen und von Hand ausgefüllt hätten — bereits geöffnet, bereits vorausgefüllt, bereits mit Gesetzesverweisen versehen — und trotzdem, immer, Ihres zum Unterschreiben.

← Alle Beiträge