Auftragsverarbeitungsvertrag

Vorab: Was dieser AVV nicht erfasst, und warum

Die kanonische Mandatsakte liegt im kundenkontrollierten Aktentresor. Im Solo-Profil läuft er auf dem Rechner der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts; im Practice-Profil auf einem kanzleikontrollierten Host über authentifiziertes HTTPS im LAN oder VPN; im Enterprise-Profil auf dedizierter kundenkontrollierter Infrastruktur. Der Browser ist Benutzeroberfläche und austauschbarer Cache. Dieser AVV erfasst nur die ausgewählten Inhalte, die Bennovate auf dokumentierte Weisung tatsächlich verarbeitet.

Der AVV erfasst die von Bennovate tatsächlich im Auftrag verarbeiteten Konto-, Kontakt- und Nutzungsdaten sowie ausgewählte Prompts, Aktenauszüge, Anhänge, Antworten, notwendige Anfragemetadaten und, soweit die konfigurierte Route dies erfordert, den Anbieterzugang während der Übermittlung. Nicht ausgewählte lokale Mandatsinhalte bleiben außerhalb dieses AVV.

KI-Anbieter. Im deutschen Angebot ist ausschließlich Amazon Bedrock in einer EU-Region technisch zulässig. Der verwaltete KI-Zugang über das Amazon-Bedrock-Konto von Bennovate (Starter und Practice) wird für echte Mandatsdaten erst freigegeben, wenn Vertragspartei, Konto, DPA, Aufbewahrung, Datennutzung, tatsächliche Region und Übermittlungskette belegt und nach diesem AVV (Ziffer 5) angekündigt sind. Bis dahin verweigert der Server verwaltete Aufrufe für den deutschen Markt. Enterprise ist für das eigene Amazon-Bedrock-Konto der Kanzlei vorgesehen (BYOK). Bei jedem firmeneigenen Zugang bestellt die Kanzlei AWS unmittelbar; Bennovate bleibt Auftragsverarbeiter für eine etwaige vorübergehende Weiterleitung und Hetzner Teil dieser Kette. Bennovates Hetzner-Konto-AVV und die aktuelle Route in Nürnberg (eu-central) sind seit 1. Oktober 2026 belegt; auch über BYOK dürfen echte Mandatsdaten erst übertragen werden, wenn die anbieterspezifischen Nachweise der Kanzlei dokumentiert sind.

1. Parteien und Gegenstand

1.1 Auftragsverarbeiter

Bennovate spółka z ograniczoną odpowiedzialnością
ul. Christiana Andersena 25, 94-118 Łódź, Polen
KRS: 0000597272 · NIP: 7272799328
E-Mail: legal@avantwerk.com
(im Folgenden: „Auftragsverarbeiter")

1.2 Verantwortlicher

Die im Abonnementvertrag bezeichnete, in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin, der dort bezeichnete Rechtsanwalt oder die dort bezeichnete anwaltliche Berufsausübungsgesellschaft (im Folgenden „Verantwortlicher" oder „Kanzlei").

1.3 Gegenstand der Verarbeitung

Gegenstand dieses AVV ist die Verarbeitung der folgenden Kategorien personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes Avantwerk Legal AI:

DatenkategorieBetroffene PersonenVerarbeitungszweck
Kontodaten sowie ausgewählte Prompts, Aktenauszüge, Anhänge, Antworten und notwendige Metadaten; je nach rechtmäßig ausgewähltem Material auch Daten nach Art. 9 und 10 DSGVONutzer und Beschäftigte der Kanzlei, Mandanten und Interessenten, Parteien und Gegenparteien, Zeugen, Sachverständige, Vertreter, Gerichts- und Behördenangehörige und sonstige im ausgewählten Material identifizierbare PersonenKontoeinrichtung, Zugangssteuerung, Support und Ausführung der ausdrücklich angeforderten KI-Operation
Nutzungsmetadaten (Anmeldezeitpunkte, Funktionsinteraktionen, Audit-Protokolle)SachbearbeiterDienststabilität, Sicherheit, Abrechnung
Technische Daten (IP-Adresse, Browser, Endgerätekennung)SachbearbeiterSicherheit, Betrugsverhinderung

Ausdrücklich ausgenommen ist nur der Teil der Akte, der im lokalen Speicher verbleibt und nicht für eine externe Operation ausgewählt wird. Ausgewählte Inhalte fallen während der Übermittlung und Verarbeitung in den hier beschriebenen Umfang.

Dauer. Die Auftragsverarbeitung dauert für die Laufzeit des Abonnementvertrags und endet mit der Rückgabe oder Löschung nach Ziffer 9. Verbraucht die Kanzlei nach Beendigung des Abonnements noch vorhandenes erworbenes Guthaben über den verwalteten KI-Zugang (AGB Ziffern 4.2 Abs. 3 und 5.4), gilt dieser AVV für diese Nutzung fort; an die Stelle der Beendigung des Abonnementvertrags tritt insoweit das Ende dieser Nutzung. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung findet nur statt, soweit Unionsrecht oder das auf Bennovate anwendbare mitgliedstaatliche Recht sie verlangt, und wird auf diesen Zweck und Zeitraum beschränkt.

2. Weisungsgebundenheit

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, einschließlich Weisungen zu Übermittlungen an ein Drittland oder eine internationale Organisation, es sei denn, er ist durch Unionsrecht oder mitgliedstaatliches Recht zur Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall unterrichtet er den Verantwortlichen vor der Verarbeitung über das rechtliche Erfordernis, sofern das betreffende Recht eine Unterrichtung nicht aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses verbietet. Er unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er eine Weisung für rechtswidrig hält.

3. Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter gestattet einer Person erst dann Zugriff auf personenbezogene Daten des Verantwortlichen, wenn diese Person dokumentiert zur Vertraulichkeit verpflichtet ist oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). Eine Verarbeitung, die solchen Zugriff erfordert, bleibt bis zum Vorliegen und zur Aufbewahrung dieses Nachweises gesperrt.

3a. Verschwiegenheit über anwaltliche Berufsgeheimnisse (§ 43e BRAO, § 203 Abs. 3 und 4 StGB)

Der Auftragsverarbeiter nimmt zur Kenntnis, dass die ihm im Rahmen dieses AVV zugänglich gemachten Informationen und Daten dem anwaltlichen Berufsgeheimnis nach § 43a Abs. 2 BRAO unterliegen können und dass eine unbefugte Offenbarung solcher Geheimnisse nach § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar ist. Die Parteien treffen diese Vereinbarung in Textform nach § 43e Abs. 3 BRAO. Der Auftragsverarbeiter wahrt über alle ihm dabei bekannt werdenden Berufsgeheimnisse Verschwiegenheit und stellt sicher, dass alle damit befassten Beschäftigten in Textform verpflichtet und über § 203 Abs. 4 StGB belehrt werden. Die Kanzlei wählt und überwacht den Auftragsverarbeiter nach § 43e Abs. 2 BRAO. Soweit die Dienstleistung im Ausland erbracht wird, prüft die Kanzlei die Anforderungen des § 43e Abs. 4 BRAO; soweit eine Dienstleistung unmittelbar einem einzelnen Mandat dient, holt sie die nach § 43e Abs. 5 BRAO erforderliche Einwilligung der Mandantschaft ein. Der Auftragsverarbeiter legt Unterauftragsverarbeitern, die mit mandatsbezogenen Inhalten in Berührung kommen können, dieselben Pflichten auf. Diese Verpflichtungen bestehen nach Beendigung dieses AVV fort.

4. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Der Auftragsverarbeiter trifft alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen, insbesondere:

Auf begründete schriftliche Anfrage des Verantwortlichen stellt der Auftragsverarbeiter Nachweise über die implementierten TOMs zur Verfügung.

5. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftragsverarbeiter setzt Unterauftragsverarbeiter gemäß Art. 28 Abs. 2 DSGVO ein. Das maßgebliche und stets aktuelle Verzeichnis genehmigter Unterauftragsverarbeiter wird in Anlage A dieses AVV in der jeweils auf dieser Seite veröffentlichten Fassung geführt. Der Verantwortliche erteilt durch Abschluss des Abonnementvertrags seine allgemeine schriftliche Genehmigung für alle in Anlage A aufgeführten Unterauftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Die nachfolgende Tabelle gibt eine kategorische Übersicht; Anlage A enthält die vollständige und verbindliche Auflistung mit Einzelheiten zu Sitz und Übermittlungsgrundlage.

UnterauftragsverarbeiterFunktionSitzÜbermittlungsgrundlage
Hetzner Online GmbH: aktiv; Konto-AVV und aktuelle EU-Route belegtVPS-Hosting und vorübergehende Weiterleitung ausgewählter Anfragen, Auszüge, Antworten und Anbieterzugänge. Bennovate hat den Konto-AVV am 1. Oktober 2026 angenommen; Vereinbarung und Prüfbericht werden geschützt aufbewahrt.Nürnberg, Deutschland (eu-central, EU/EWR), in der Kontokonsole belegtGewählter EU-Standort und technischer/Kundensupport bleiben laut AVV in der EU; bei Routenänderung erneut prüfen
Amazon Bedrock (vorgesehene Vertragspartei: Amazon Web Services EMEA SARL) technischer Kandidat; noch nicht als Unterauftragsverarbeiter für echte Mandatsdaten freigegeben. Bei Enterprise und jedem eigenen Zugang bestellt die Kanzlei AWS unmittelbar.KI-gestützte Verarbeitung ausdrücklich ausgewählter Inhalte erst nach Abschluss des Evidenz- und AnkündigungsprozessesEntität, Konto, Region und Modell müssen belegt werden; zulässig ist nur eine EU-RegionDPA, Aufbewahrung, Datennutzung und Übermittlungskette müssen belegt werden

Beabsichtigt der Auftragsverarbeiter, einen neuen Unterauftragsverarbeiter einzusetzen oder einen bestehenden auszutauschen, wird Anlage A entsprechend aktualisiert und der Verantwortliche hierüber mit mindestens 30 Tagen Vorankündigungsfrist in Textform unterrichtet; dies gilt auch für einen anderen oder weiteren KI-Anbieter. Der Verantwortliche kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Unterrichtung in Textform widersprechen. Verzichtet der Auftragsverarbeiter daraufhin nicht auf die Änderung, kann der Verantwortliche den Abonnementvertrag ohne Einhaltung einer Frist mit Wirkung zum Zeitpunkt des Einsatzes oder zu einem früheren von ihm bestimmten Zeitpunkt kündigen; vorausgezahlte Entgelte werden anteilig und nicht verbrauchtes erworbenes Guthaben nach Maßgabe der AGB (Ziffern 4.2 Abs. 3, 4.5 und 10.1) erstattet. Die Aktualisierung von Anlage A nach diesem Verfahren stellt keine Änderung der übrigen Vertragsbestandteile dar und bedarf keiner gesonderten Unterzeichnung durch die Parteien. Der Auftragsverarbeiter legt jedem Unterauftragsverarbeiter dieselben datenschutzrechtlichen Pflichten auf (Art. 28 Abs. 4 DSGVO) und haftet für deren Einhaltung.

5.1 Starter und Practice mit verwaltetem Zugang

Die Implementierung kann Amazon Bedrock über den Bennovate-Broker ansprechen. Für echte Mandatsdaten bleibt diese Route gesperrt, bis AWS mit belegter Vertragspartei, Konto, DPA, Aufbewahrung, Datennutzung, Region und Übermittlungskette als Unterauftragsverarbeiter freigegeben und nach dem Verfahren dieser Ziffer 5 angekündigt ist. Bis dahin sind nur synthetische oder nachweislich anonyme Testdaten zulässig; Pseudonymisierung allein genügt nicht. Die Serverroute verweigert verwaltete Aufrufe, solange der Markt nicht ausdrücklich als vertraglich freigegeben registriert ist.

Ab der Freigabe gilt: Solange die Kanzlei keinen unterstützten eigenen Anbieterzugang konfiguriert hat, beauftragt Bennovate in den Tarifen Starter und Practice ausschließlich den freigegebenen Anbieter für Amazon Bedrock über eine konfigurierte Route in einer EU-Region mit der Verarbeitung der vom Nutzer für eine KI-Operation ausgewählten Inhalte. Die Kanzlei bleibt Verantwortlicher, Bennovate handelt als Auftragsverarbeiter und AWS als weiterer Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO. Bennovate stellt den Zugang bereit und trägt die Nutzungsentgelte; diese Zahlungs- und Zugangsregelung ändert die datenschutzrechtlichen Rollen nicht.

5.1.1 Zwei voneinander getrennte Kontrollen vor dem Ausgang

Bevor ein Aufruf den KI-Anbieter erreicht, greifen zwei getrennte Kontrollen. Sie beantworten unterschiedliche Pflichten; keine ersetzt die andere:

  1. Das Verschwiegenheitsgate: eine fail-closed arbeitende Ausgangskontrolle, die geschütztes oder nicht eingestuftes Material standardmäßig zurückhält. Eine gesonderte Freigaberoute verlangt die dokumentierten Voraussetzungen aus § 43e BRAO und BORA, darunter Erforderlichkeit, vergleichbare Verschwiegenheit, die gegebenenfalls nötige Mandanteneinwilligung und eine eigene anwaltliche Prüfung. Ein Klick allein ersetzt diese Voraussetzungen nicht.
  2. Pseudonymisierung auf der Browserseite: für das Material, das rechtmäßig hinausgeht, werden die Kennzeichen der veröffentlichten Taxonomie von Bennovate (Namen der Parteien, Anschrift und Postleitzahl, Geburtsdatum, steuerliche Identifikationsnummer, Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Personalausweisnummer, Rentenversicherungsnummer, Handelsregisternummer, IBAN, Aktenzeichen) im Browser des Verantwortlichen durch stabile Token ersetzt. Dies beantwortet den Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die vollständige Klassenliste, die in einem deutschen Mandat geladenen Klassen und die benannten Lücken sind in Anlage B zu diesem AVV veröffentlicht.

5.1.2 Pseudonymisierung, keine Anonymisierung

Die Ersetzung nach Ziffer 5.1.1 lit. b ist umkehrbar: Die Zuordnungstabelle entsteht im Browser des Verantwortlichen, wird dort zur Wiederherstellung der echten Werte im zurückgelieferten Entwurf verwendet und wird niemals an Bennovate, an den KI-Anbieter oder an einen sonstigen Empfänger übermittelt. Das Material ist damit pseudonymisiert im Sinne des Art. 4 Nr. 5 DSGVO. Es bleibt personenbezogenes Datum, es bleibt im Anwendungsbereich der DSGVO und es bedarf weiterhin einer Rechtsgrundlage. Es ist nicht anonymisiert, und Bennovate stellt es nicht als anonymisiert dar.

5.1.3 Benannte Grenzen

Der Pseudonymisierungsschritt arbeitet auf Text. Er erfasst keine Inhalte innerhalb eines Bildes, Screenshots oder eingescannten Blattes und keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, die als Fließtext ohne erkennbares Muster geschrieben sind. Bennovate veröffentlicht die vollständige Klassenliste und die benannten Grenzen im Klassenregister des Produkts. Der Verantwortliche darf keine der beiden Kontrollen als Ersatz für seine eigene berufliche Beurteilung dessen behandeln, was übermittelt werden darf.

5.2 Firmeneigener Anbieterzugang

Hat die Kanzlei einen unterstützten eigenen Zugang für Amazon Bedrock über die für eigene Zugänge unterstützte Route in einer EU-Region konfiguriert, bestellt sie AWS unmittelbar als eigenen Auftragsverarbeiter; Aufbewahrung, Datennutzung und Übermittlungskette richten sich nach ihrem eigenen Vertrag mit AWS. Dies gilt auch außerhalb des Enterprise-Tarifs. Soweit Bennovate den Aufruf technisch weiterleitet, verarbeitet Bennovate Zugang, Anfrage, ausgewählte Inhalte, Antwort und notwendige Metadaten vorübergehend ausschließlich zur Authentisierung, Übermittlung und Rückleitung.

6. Unterstützung bei Betroffenenrechten

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Pflichten zur Beantwortung von Anträgen auf Ausübung der Betroffenenrechte gemäß Kapitel III DSGVO (Art. 15–22 DSGVO), soweit sich diese Rechte auf Daten beziehen, die der Auftragsverarbeiter im Rahmen dieses AVV verarbeitet (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO).

7. Meldung von Datenschutzverletzungen

Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen ohne unangemessene Verzögerung, nachdem ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wurde (Art. 33 Abs. 2 DSGVO); der derzeitige betriebliche Zielwert beträgt 48 Stunden. Die Benachrichtigung erfolgt an die benannte Kontaktadresse und enthält die jeweils verfügbaren Angaben; fehlende Informationen werden ohne unangemessene Verzögerung nachgereicht. Die 72-Stunden-Frist des Art. 33 Abs. 1 DSGVO betrifft eine etwaige Meldung des Verantwortlichen an die Aufsichtsbehörde.

8. Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO sowie bei einer vorherigen Konsultation gemäß Art. 36 DSGVO, soweit diese Unterstützung Informationen aus dem Verarbeitungsbereich des Auftragsverarbeiters betrifft (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO).

9. Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung des Abonnementvertrags löscht oder gibt der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten zurück und löscht vorhandene Kopien, sofern keine unionsrechtliche oder für Bennovate geltende mitgliedstaatliche Vorschrift eine weitere Speicherung vorschreibt (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). Daten, die Bennovate für eigene Vertrags-, Abrechnungs-, Sicherheits- oder Rechtspflichten als Verantwortlicher verarbeitet, fallen nicht unter diese Rückgabeentscheidung; ihre Aufbewahrung richtet sich nach der Datenschutzerklärung und dem jeweils anwendbaren Recht.

10. Nachweispflicht und Audits

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, um die Einhaltung dieses AVV nachzuweisen, und ermöglicht und unterstützt Audits einschließlich Inspektionen durch den Verantwortlichen oder einen von ihm beauftragten Prüfer (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO). Routinemäßige Audits werden grundsätzlich mit 14 Tagen Vorlauf angekündigt und dürfen den Betrieb des Dienstes nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen. Bei einem Datenschutzvorfall, einer begründeten dringenden Risikolage oder einer Anordnung der Aufsichtsbehörde gilt diese Vorlauffrist nicht, soweit eine kürzere Frist erforderlich und verhältnismäßig ist.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser AVV unterliegt deutschem Recht unter Maßgabe der DSGVO und sonstigem unmittelbar geltenden EU-Datenschutzrecht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem AVV sind die deutschen Gerichte zuständig, sofern nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften etwas anderes vorsehen.

12. Rangfolge

Im Fall eines Widerspruchs zwischen diesem AVV und dem Abonnementvertrag geht dieser AVV vor, soweit datenschutzrechtliche Pflichten betroffen sind.

Anlage A: Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

#UnterauftragsverarbeiterFunktionVerarbeitete DatenSitzÜbermittlungsgrundlage
AV-01Hetzner Online GmbHVPS-Hosting (Infrastruktur, Serverbetrieb, Datenresidenz EU/DE, statische SPA-Auslieferung, signiertes Dokumentenarchiv)Server- und Zugriffsprotokolle, Kontodaten im Transit und im RuhezustandDeutschland (EU)Keine Drittlandübermittlung
AV-06eAmazon Bedrock (vorgesehene Vertragspartei: Amazon Web Services EMEA SARL, Luxemburg) technischer Kandidat; für echte Mandatsdaten nicht freigegebenEine Aktivierung setzt belegte Vertragspartei, Konto, DPA, Datennutzung, Aufbewahrung, zulässige EU-Region und Übermittlungskette sowie die Mitteilung nach diesem AVV voraus. Der Server verweigert verwaltete Aufrufe ohne ausdrückliche Marktfreigabe.Erst nach Freigabe: je Aufruf ausdrücklich ausgewählte Prompts, Aktenausschnitte, Anhänge und AntwortenVor Aktivierung anhand des tatsächlichen Kontos und der gewählten Region zu belegenVor Aktivierung anhand der tatsächlichen Vertrags- und Unterauftragsverarbeiterkette zu belegen

Abgrenzung Kontosicherheit. Für Passwortvergabe und -zurücksetzung, Einmal-Verifizierung und Sicherheitsmitteilungen des Legal-AI-Kontos bestimmt Bennovate Zweck und wesentliche Mittel selbst und handelt als Verantwortlicher. Plus Five Five, Inc. (Resend) ist für diesen getrennten Vorgang Auftragsverarbeiter von Bennovate und nicht Unterauftragsverarbeiter der Kanzlei für Mandatsdaten. Diese Nachrichten enthalten keine Mandatsinhalte.

KI-Anbieter im Überblick. Im deutschen Angebot ist Amazon Bedrock über die konfigurierte Route in einer EU-Region der einzige zulässige KI-Anbieter. Bei Starter und Practice wird AWS erst mit der Freigabe des verwalteten KI-Zugangs nach Ziffer 5.1 Unterauftragsverarbeiter von Bennovate, und nur solange kein unterstützter firmeneigener Zugang konfiguriert ist; bis zur Freigabe ist AWS nicht Unterauftragsverarbeiter von Bennovate. Bei Enterprise und bei jedem wirksam konfigurierten firmeneigenen Zugang bestellt die Kanzlei AWS unmittelbar als eigenen Auftragsverarbeiter; Bennovate bleibt Auftragsverarbeiter für eine etwaige vorübergehende Weiterleitung gemäß Ziffer 5.2. Anthropic API, OpenAI API, Gemini API und Azure OpenAI Service sind im deutschen Markt nicht auswählbar.

Anlage B: Register der pseudonymisierten Datenklassen

Diese Anlage ist das Register, auf das die Klausel zur Pseudonymisierung verweist. Sie wird aus der Taxonomiequelle des Produkts erzeugt und bei jeder Änderung einer Klasse neu gerendert, damit die veröffentlichte Liste und der Code nicht auseinanderlaufen können.

59 Klassen über 5 Märkte, davon 16 in einem deutschen Mandat, dazu 9 benannte Lücken.

Klassen, die in einem deutschen Mandat geladen werden

TokenKlasseBeispiel
[[NAME_n]]Namen der Parteien und PersonenJan Kowalski
[[ADDRESS_n]]Anschrift (Straße und Hausnummer)Musterstraße 12a
[[EMAIL_n]]E-Mail-Adressej.kowalski@example.pl
[[VATID_n]]Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerDE123456789
[[DOB_n]]Geburtsdatum *Geburtsdatum: 14. Mai 1974
[[IBAN_n]]IBANGB29NWBK60161331926819
[[POSTCODE_n]]Postleitzahl (PLZ)10117 Berlin
[[AMOUNT_n]]Geldbetrag£12,500.00
[[STEUERID_n]]Steuerliche Identifikationsnummer12345678901
[[STEUERNUMMER_n]]Steuernummer21/815/08150
[[HRB_n]]HandelsregisternummerHRB 12345
[[RVNR_n]]Rentenversicherungsnummer65170839J003
[[AUSWEIS_n]]PersonalausweisnummerL01X00T471
[[CASEREF_n]]Aktenzeichen *Aktenzeichen: 4 O 123/24
[[CARD_n]]Zahlungskartennummer4111 1111 1111 1111
[[PHONE_n]]Telefonnummer+48 22 123 45 67

Die übrigen Märkte

MarktKlasseGeladene Klassen
United Kingdom (England & Wales)Street address · VAT registration number · Date of birth · NHS number · National Insurance number · Postcode · Unique Taxpayer Reference · Sort code · Company number · Bank account number · Driving licence number · Passport number · Claim or matter reference19
PolskaAdres (ulica i numer) · Numer VAT UE · Data urodzenia · Kod pocztowy · PESEL · REGON · Numer KRS · NIP · Numer księgi wieczystej · Numer paszportu · Dowód osobisty · Sygnatura akt18
EspañaDomicilio (calle y número) · NIF-IVA (número de operador intracomunitario) · Fecha de nacimiento · DNI · NIE · CIF · Código postal · Número de la Seguridad Social · Número de pasaporte · Número de procedimiento / expediente16
NederlandAdres (straat en huisnummer) · Btw-identificatienummer · Geboortedatum · Burgerservicenummer (BSN) · Postcode · KvK-nummer · Paspoortnummer · Zaaknummer / kenmerk14

Benannte Lücken: was der Durchlauf nicht erreicht

LückeWas das bedeutet
Inhalte in einem Bild, Screenshot oder eingescannten BlattDer Durchlauf arbeitet auf Text. Pixel werden nicht erreicht; das Produkt warnt beim Hochladen.
Diktatbereinigung: der eine Weg, dem die Namen bewusst mitgeteilt werdenDer Durchlauf besteht, damit diktierte Worte richtig geschrieben zurückkommen; dazu erhält das Modell das Vokabular des Mandats zusammen mit der Mitschrift. Eine Tokenisierung dieser Nutzlast nähme der Funktion genau das, was sie trägt. Dieselbe Verschwiegenheitsschranke, derselbe Transport und dasselbe Prüfprotokoll gelten; der Wortlautmodus sendet überhaupt nichts.
Besondere Kategorien, die als Fließtext geschrieben sindEin Satz über eine Behandlung trägt Daten nach Art. 9 DSGVO ohne Kennzeichenform. Ob solcher Text hinausgehen darf, entscheidet das Verschwiegenheitstor, nicht dieser Durchlauf.
Eine neunstellige Unternehmensnummer wird als Pass- oder BSN-Token bezeichnetGleiche Form, ohne Etikett daneben nicht zu trennen. Der Wert WIRD tokenisiert; nur der Klassenname ist gröber als er sein sollte.
Elf- und zehnstellige Kennnummern teilen sich marktübergreifend die FormIn einem marktgebundenen Aufruf wird die richtige Klasse geladen. In einem ungebundenen Aufruf entscheidet die Priorität über das Etikett. In keinem Fall entweicht ein Wert untokenisiert.
Eine Person, die weder Partei des Mandats ist noch mit Anrede geschrieben wirdWird nur erfasst, wenn sie eine bekannte Partei der Akte ist oder eine Anrede trägt. Ein gieriger Großschreibungs-Abgleich würde den umgebenden Rechtstext zerstören.
Ein Geburtsdatum ohne Etikett danebenDie Klasse greift auf dem Etikett. Jedes bloße Datum zu beanspruchen nähme das Datum der Pflichtverletzung, den Termin und den Verjährungsbeginn mit. Kennnummern, die ein Geburtsdatum enthalten, haben eigene Klassen und werden immer tokenisiert.
Aktenzeichen zitierter Entscheidungen werden bewusst nicht tokenisiertDas Aktenzeichen einer veröffentlichten Entscheidung ist öffentliches Recht, kein Datum der Mandantschaft. Deshalb sind die Aktenzeichenklassen etikettverankert, und ein eigenes Zeichen ohne Etikett wird nicht erreicht.
Frankreich und Italien haben nur einen begrenzten, an die Bezeichnung gebundenen KlassensatzFrankreich und Italien sind bediente Produktmärkte. In einem Mandat dieser Märkte werden die gemeinsamen Klassen und ein begrenzter Satz eigener Klassen des jeweiligen Marktes geladen, die nur bei einer erkannten Bezeichnung, bei einer Anschrift beim Straßenkontext, unmittelbar neben dem Wert greifen. Format und Prüfziffer werden nicht geprüft, eine französische oder italienische Kennung ohne ihre Bezeichnung wird nicht erfasst, und diese Klassen sind in diesem Register weder aufgeführt noch mitgezählt. Eine Abdeckung französischer oder italienischer Kennungen wird nicht zugesagt. Belgien und Irland sind keine Märkte und fehlen.

* Etikettverankert. Die Klasse greift auf dem Etikett neben dem Wert; derselbe Wert, bloß in einem Satz geschrieben, wird nicht erreicht. Hier genannt, statt entdeckt zu werden.

Die Ersetzung ist umkehrbar und damit Pseudonymisierung im Sinne von Art. 4 Nr. 5 DSGVO, keine Anonymisierung. Die Zuordnungstabelle entsteht im Browser des Verantwortlichen, wird dort verwendet und niemals übertragen. Mehrere Klassen sind etikettverankert: sie greifen auf dem Etikett neben dem Wert, ein bloß geschriebener Wert wird nicht erreicht: die Lücken zum Geburtsdatum und zum Aktenzeichen benennen, wo.